Die Sonne strahlt nicht nur hell, sondern auch wirtschaftlich! Mit Photovoltaik können nicht nur große Unternehmen, sondern auch Privathaushalte und kleinere gewerbliche Projekte kräftig profitieren. Und ab Januar 2023 wird es noch besser! Denn dann fällt beim Kauf einer PV-Anlage keine Mehrwertsteuer mehr an und Betreiber kleiner Anlagen können sich über eine Befreiung von der Einkommensteuer freuen. Möglich macht dies das Jahressteuergesetz 2022 der Bundesregierung.
Doch damit nicht genug! Im Januar 2023 treten weitreichende Änderungen und Anpassungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) in Kraft. Die Bundesregierung treibt den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voran und bietet echte steuerliche und bürokratische Erleichterungen für alle, die Strom ins Netz einspeisen oder vor Ort selbst verbrauchen.
Fragen Sie noch heute Ihre Photovoltaikanlage bei enivon an! Denn mit Photovoltaik kann jeder einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig von den wirtschaftlichen Vorteilen profitieren.