Was ist Mieterstrom, und warum lohnt er sich? Auf vielen Mehrfamilienhäusern ist Platz für eine Photovoltaikanlage, doch lange ging der Solarstrom fast komplett ins Netz. Mit Mieterstrom können Vermieter den Strom direkt an die Menschen im Haus liefern. Die Mieter zahlen weniger als beim Grundversorger, der Eigentümer erzielt eine Rendite auf seine Dachfläche.
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Was ist Mieterstrom? Eine einfache Definition
Mieterstrom ist Strom, der von einer Solaranlage auf dem Gebäude oder einer Nebenanlage wie einer Garage erzeugt und ohne Umweg über das öffentliche Netz an die Bewohner oder Nutzer im selben Gebäude geliefert wird. Reicht der Solarstrom nicht, etwa nachts oder im Winter, kommt der Rest aus dem Netz. Für jede Kilowattstunde, die vor Ort verbraucht wird, kann der Betreiber zusätzlich den staatlichen Mieterstromzuschlag erhalten.
max. 90 %
des örtlichen Grundversorgungstarifs darf Mieterstrom kosten
1,57–2,51 ct
Mieterstromzuschlag pro kWh, je nach Anlagengröße (ab August 2026)
seit 2024
auch auf Gewerbegebäuden und Garagen förderfähig
Wie funktioniert Mieterstrom?
Die Photovoltaikanlage auf dem Dach ist an die Hausverteilung angeschlossen. Ein gemeinsamer Summenzähler misst, was das Haus aus dem Netz bezieht und was es einspeist. Die Zähler der einzelnen Wohnungen erfassen den Verbrauch jedes Haushalts. Daraus wird berechnet, wie viel Solarstrom und wie viel Netzstrom jeder bekommen hat. Mit intelligenten Messsystemen geht das besonders genau und automatisch.

Welche Regeln gelten 2026?
- Freiwillig für Mieter: Jeder Mieter entscheidet selbst, ob er Mieterstrom bezieht. Der Vertrag darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt sein.
- Preisobergrenze: Der Mieterstrompreis darf höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen.
- Vollversorgung: Der Anbieter muss auch den Reststrom liefern, damit die Mieter nur einen Vertrag brauchen.
- Zuschlag: Für Anlagen, die zwischen August und Dezember 2026 in Betrieb gehen, beträgt der Mieterstromzuschlag je nach Größe 1,57 bis 2,51 Cent pro Kilowattstunde, für 20 Jahre.
Seit dem Solarpaket I vom Mai 2024 ist Mieterstrom nicht mehr auf Wohngebäude beschränkt. Auch Gewerbegebäude und Nebenanlagen wie Garagen oder Carports auf demselben Grundstück sind förderfähig. Angemeldet wird die Anlage nur noch im Marktstammdatenregister.
Die einfachere Alternative: gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Klassischer Mieterstrom macht den Vermieter zum Energieversorger, mit allen Pflichten bei Verträgen, Rechnungen und Reststromlieferung. Seit 2024 gibt es mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b Energiewirtschaftsgesetz ein schlankeres Modell: Der Solarstrom wird nach einem vereinbarten Schlüssel auf die teilnehmenden Wohnungen verteilt. Den Reststrom kauft jeder Haushalt weiter bei seinem eigenen Stromanbieter. Einen Mieterstromzuschlag gibt es dafür nicht, dafür entfallen die meisten Lieferantenpflichten.
| Mieterstrom | Gebäudeversorgung | |
|---|---|---|
| Rolle des Vermieters | Energieversorger mit Lieferantenpflichten | stellt Solarstrom bereit, kein Versorger |
| Reststrom | liefert der Mieterstrom-Anbieter mit | jeder Haushalt beim eigenen Anbieter |
| Förderung | Mieterstromzuschlag 1,57–2,51 ct/kWh | kein Zuschlag |
| Aufwand | höher, oft mit Dienstleister | deutlich geringer |
| Geeignet für | größere Häuser, professionelle Vermieter | kleinere Mehrfamilienhäuser, Eigentümergemeinschaften |
Lohnt sich Mieterstrom finanziell?
Für Mieter fast immer: Sie zahlen höchstens 90 % des Grundversorgungstarifs, meist bieten Anbieter noch weniger an. Für Vermieter hängt es vor allem davon ab, wie viel Solarstrom im Haus verbraucht wird. Je mehr Haushalte mitmachen und je mehr Strom tagsüber gebraucht wird, desto besser. Eine Wärmepumpe für das ganze Haus oder Ladepunkte für Elektroautos erhöhen den Verbrauch vor Ort deutlich. Wie sich eine Anlage auf einem typischen Flachdach rechnet, zeigt unser Beitrag zu Photovoltaik auf dem Flachdach.
Die größten Hürden und wie Sie sie lösen
- Messkonzept: Zählerschrank und Zähler müssen passend umgebaut werden. Das planen wir als Elektrofachbetrieb direkt mit.
- Abrechnung: Für klassischen Mieterstrom lohnt sich oft ein spezialisierter Abrechnungsdienstleister. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist der Aufwand deutlich kleiner.
- Beteiligung: Mieter müssen überzeugt werden. Ein klarer Preisvorteil und ein einfacher Vertrag helfen.
EEG-Novelle 2027: Der Mieterstromzuschlag bleibt bestehen
Während die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen nach dem Gesetzentwurf wegfallen soll, bleibt der Mieterstromzuschlag erhalten. Gekürzt werden soll er nur bei sehr großen Anlagen über 1 Megawatt. Für Mehrfamilienhäuser wird Mieterstrom damit relativ attraktiver, weil der Strom im Haus bleibt, statt ins Netz zu gehen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen (Stand: Oktober 2026).
Fazit: Mieterstrom macht das Dach zur Rendite für alle
Mieterstrom verbindet sauberen Solarstrom, niedrigere Stromkosten für Mieter und eine sinnvolle Nutzung der Dachfläche. Seit 2024 ist er auf mehr Gebäuden möglich, und mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung gibt es eine einfache Alternative für kleinere Häuser. Welches Modell zu Ihrem Gebäude passt, hängt von Größe, Mieterstruktur und Ihrem gewünschten Aufwand ab. Unser Angebot für Vermieter und Eigentümergemeinschaften finden Sie auf der Seite Mieterstrom mit enivon.
Welches Modell passt zu Ihrem Gebäude?
Wir prüfen Dach, Zählerschrank und Mieterstruktur und sagen Ihnen, ob Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung besser passt.
Häufige Fragen zu Mieterstrom
Was ist Mieterstrom einfach erklärt?
Strom von einer Solaranlage auf dem Haus, der direkt an die Bewohner im selben Gebäude geliefert wird, ohne Umweg über das öffentliche Netz. Den Rest liefert der Anbieter aus dem Netz dazu.
Wie hoch ist der Mieterstromzuschlag 2026?
Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen August und Dezember 2026 je nach Größe 1,57 bis 2,51 Cent pro Kilowattstunde, gezahlt für 20 Jahre.
Müssen Mieter beim Mieterstrom mitmachen?
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig, und der Stromvertrag darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt sein.
Was ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Ein Modell nach § 42b EnWG, bei dem der Solarstrom nach einem Schlüssel auf die Wohnungen verteilt wird. Der Vermieter wird nicht zum Versorger, den Reststrom kauft jeder Haushalt selbst. Einen Mieterstromzuschlag gibt es dafür nicht.
Gibt es Mieterstrom auch für Gewerbegebäude?
Ja. Seit dem Solarpaket I im Mai 2024 ist Mieterstrom auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen förderfähig.
Quellen (Stand: Oktober 2026):
Bundesnetzagentur: EEG-Fördersätze inkl. Mieterstromzuschlag (August bis Dezember 2026)
Noerr: Solarpaket I, Neuregelung des Mieterstroms
§ 42a Energiewirtschaftsgesetz (Mieterstromverträge)
§ 42b Energiewirtschaftsgesetz (Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung)
ZfK: Mieterstrom und Energy Sharing in der EEG-Novelle 2027 (07.08.2026)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Mieterstrom


