Steuervorteile für Solaranlagen-Besitzer

Aktenordner und eine goldene Münze ist zu sehen vor einer Siedlung mit Solaranlagen

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Steuervorteile für Solaranlagen-Besitzer: Das Update 2026

Wichtiges Update – Januar 2026: Der Betrieb einer PV-Anlage wird noch einfacher! Seit diesem Monat entfallen durch Anpassungen im Stromsteuergesetz die meisten Meldepflichten beim Hauptzollamt. Private Betreiber gelten künftig rechtlich nicht mehr als „Versorger“, was den Papierkram für dich massiv reduziert.

Die Steuerreformen: Ein Rückblick mit Ausblick

Die Weichen für die heutige Solar-Förderung wurden mit der großen Reform 2023 gestellt. Diese brachte die Abschaffung der Einkommen- und Umsatzsteuer für private PV-Anlagen bis 30 kWp – und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2022. Was damals als Revolution begann, wurde bis heute konsequent weiter vereinfacht, um die Energiewende in deutschen Haushalten zu beschleunigen.

1. Umsatzsteuer: Der „Nullsteuersatz“ (§ 12 Abs. 3 UStG)

Seit 2023 gilt für fast alle privaten PV-Anlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Das bedeutet für dich:

  • Direkte Ersparnis: Du zahlst beim Kauf der Module, des Wechselrichters und sogar des Batteriespeichers keine Mehrwertsteuer. Das reduziert die Anschaffungskosten sofort um 19 %.
  • Bürokratie-Stopp: Früher mussten Besitzer zur „Regelbesteuerung“ optieren, um sich die Vorsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Das ist heute nicht mehr nötig. Du nutzt einfach die Kleinunternehmerregelung und hast keinerlei steuerliche Nachteile mehr.
  • Wichtig: Der Nullsteuersatz gilt auch für die Installation und alle wesentlichen Komponenten wie Zählerschrank-Erweiterungen oder Energiemanagementsysteme.

Wann sich deine PV-Anlage amortisiert? Hier lesen

2. Einkommensteuer: Freiheit von der Gewinnermittlung

In der Vergangenheit war die Gewinnerzielungsabsicht ein großes Thema. Anlagenbesitzer galten steuerlich als Unternehmer und mussten dem Finanzamt oft mühsam beweisen, dass sie auf 20 Jahre gesehen einen Gewinn erzielen (Prognoserechnung).

  • Die heutige Regel: Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern (oder 15 kWp pro Einheit bei Mehrfamilienhäusern) sind generell von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nr. 72 EStG).
  • Keine EÜR mehr: Du musst keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) mehr erstellen und die Erträge nicht mehr in der „Anlage G“ deiner Steuererklärung angeben.
  • Rückwirkende Kraft: Diese Regelung gilt dauerhaft und befreit dich von der Pflicht, Anträge auf „Liebhaberei“ zu stellen, wie es früher oft nötig war.

3. Neu ab 2026: Entlastung beim Zoll (Stromsteuer)

Ein oft unterschätzter Punkt war bisher das Stromsteuergesetz. Wer Strom produzierte und einspeiste, galt offiziell als „Versorger“.

  • Wegfall des Versorger-Status: Seit 2026 ist klar: Als Privatperson bist du kein Stromkonzern. Die Pflicht zur förmlichen Anmeldung beim Hauptzollamt entfällt für Anlagen unter 2 MW Leistung.
  • Speicher-Klarheit: Auch technische Hürden bei Speichern wurden abgebaut. Die Gefahr einer „Doppelbesteuerung“ von gespeichertem Strom ist nun gesetzlich ausgeschlossen.

4. Handwerkerleistungen: Der zusätzliche Bonus

Ein wichtiger Punkt, der oft vergessen wird: Die Montagekosten.

  • 20 % direkt absetzen: Für die reinen Arbeitskosten (Installation, Wartung, Reinigung) kannst du 20 % der Rechnung direkt von deiner Einkommensteuerschuld abziehen (maximal 1.200 € pro Jahr).
  • Voraussetzung: Du benötigst eine ordentliche Rechnung und musst den Betrag per Überweisung begleichen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt hier nicht an.

5. Steuerfallen vermeiden

Auch wenn fast alles steuerfrei ist, solltest du auf zwei Dinge achten:

  1. Rechnungsadresse: Achte darauf, dass die Rechnung für die Anlage exakt auf den Namen des Betreibers ausgestellt ist, um Probleme bei der Zuordnung zu vermeiden.
  2. Gewerblicher Betrieb: Bei sehr großen Anlagen (über 30 kWp) oder wenn die Anlage auf einer reinen Gewerbehalle steht, gelten weiterhin die klassischen steuerlichen Regeln (Abschreibung, Gewinnermittlung).

 

Häufige Fragen – Steuervorteile Photovoltaik 2026

Ist Photovoltaik auch 2026 noch steuerfrei?

Ja, für private PV-Anlagen bis 30 kWp (Peak) auf Wohngebäuden fallen weiterhin 0 % Mehrwertsteuer beim Kauf an. Zudem bleiben die Erträge aus der Einspeisung komplett einkommensteuerfrei.

Muss ich meine PV-Anlage 2026 beim Finanzamt anmelden?

Nein, für Anlagen unter 30 kWp entfällt die Pflicht zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt in der Regel komplett. Eine Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bleibt jedoch weiterhin gesetzlich verpflichtend.

Was hat sich 2026 bei der Stromsteuer für PV-Besitzer geändert?

Seit dem 1. Januar 2026 entfallen die bürokratischen Meldepflichten beim Hauptzollamt für private Betreiber. Man wird nicht mehr als „Versorger“ eingestuft, was vor allem die Nutzung und Nachrüstung von Stromspeichern vereinfacht.

Gilt der Nullsteuersatz auch für die Reparatur meiner Solaranlage?

Ja, die Lieferung von Ersatzteilen und die Reparaturleistungen sind ebenfalls mit 0 % Umsatzsteuer belegt, sofern die Anlage die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz (z. B. Installation auf einem Wohnhaus) erfüllt.

Muss ich für meine PV-Anlage in Remscheid ein Gewerbe anmelden?

In der Regel nicht. Für PV-Anlagen auf dem eigenen Hausdach ist für Privatpersonen keine Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt erforderlich, da die Anlage primär der Eigenversorgung dient.

Fazit: Lohnt sich PV in 2026?

Definitiv ja! Durch die Kombination aus dem Nullsteuersatz, der Einkommensteuerfreiheit und dem neuen Bürokratieabbau beim Zoll ist die Hürde für Solarenergie so niedrig wie nie zuvor. Du investierst in sauberen Strom und behältst die volle Kontrolle über deine Kosten – ohne einen Aktenordner voller Formulare.

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